Entlastungsbetrag §45b SGB XI – Unterstützung ohne Kosten
131€ monatlich für Alltagshilfe, direkt über die Pflegekasse abgerechnet.
Mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf 131 € monatlich für Unterstützungsleistungen im Alltag. Dieser Betrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Einkaufshilfe, Begleitung oder Alltagshilfe genutzt werden – ohne eigene Kosten. Haushaltsherz übernimmt die komplette Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Monatlich
Jeden Monat Anspruch auf 131 €
Keine Kosten
100% Kostenübernahme der Pflegekasse
Wertvoll
Unterstützung für Haushalt & Alltag
Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?
Bist du in Pflegegrad 1-5 eingestuft, kannst du den Entlastungsbetrag nutzen – unabhängig davon, ob du mit Einschränkungen lebst, Familie hast oder alleinstehend bist.
Wie kann ich den Entlastungsbeitrag nutzen?
Nimm mit uns Kontakt auf über WhatsApp, Email oder die Website. Den Rest machen wir!
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag?
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Brauche ich einen Pflegedienst?
Kann ich Haushaltsherz auch ohne Pflegegrad nutzen?
Du hast noch Fragen? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich.
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