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Entlastungsbetrag §45b SGB XI – Unterstützung ohne Kosten

131€ monatlich für Alltagshilfe, direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
131 € / Monat = 1.572 € / Jahr
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Monatlich

Jeden Monat Anspruch auf 131 €

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Keine Kosten

100% Kostenübernahme der Pflegekasse

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Wertvoll

Unterstützung für Haushalt & Alltag

Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?

Bist du in Pflegegrad 1-5 eingestuft, kannst du den Entlastungsbetrag nutzen – unabhängig davon, ob du mit Einschränkungen lebst, Familie hast oder alleinstehend bist.

Wie kann ich den Entlastungsbeitrag nutzen?

Nimm mit uns Kontakt auf über WhatsApp, Email oder die Website. Den Rest machen wir!

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag?

Verfällt der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag kann angespart werden, verfällt jedoch, wenn er bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht genutzt wurde.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
Brauche ich einen Pflegedienst?
Nein. Haushaltsherz ist kein Pflegedienst. Wir sind Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagshilfe.
Kann ich Haushaltsherz auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja. Unsere Leistungen können auch privat gebucht werden unabhängig vom Pflegegrad.

Du hast noch Fragen? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich.

Bereit für Unterstützung?

Kontaktiere uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

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