Haushaltsherz® unterstützt dich zuhause, wenn Schwangerschaft, Geburt, Kaiserschnitt oder Familienalltag zu viel werden. Persönlich, herzlich und auf Wunsch mit Unterstützung bei Antrag und Abrechnung.
Kostenlos & unverbindlich · Persönliche Beratung · Kein Druck
Deutschlands führender Hebammenpartner für Haushaltshilfe
Deutschlands führender Hebammenpartner
Abrechnung nach §24h & §38 SGB V
Keine Zuzahlung bei Anspruch
Von Familien empfohlen
Staubsaugen, Wischen, Bad, Küche, Schlafzimmer und alle alltäglichen Reinigungsarbeiten.
Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen der Wäsche.
Lebensmitteleinkäufe, Apotheke, Post sowie weitere alltägliche Erledigungen.
Frische Mahlzeiten zubereiten, Brotdosen vorbereiten und die Küche wieder aufräumen.
Betreuung der Geschwisterkinder, Bring- und Abholdienste, gemeinsames Spielen und Unterstützung im Familienalltag.
Gassi gehen, Tiere versorgen sowie leichte Gartenarbeiten, wenn diese Teil des Haushalts sind.
Schwangerschaft, Geburt, Kaiserschnitt oder Wochenbett können den Alltag erschweren. Haushaltsherz® unterstützt dich persönlich – von der kostenlosen Anspruchsprüfung bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse.
"Du kümmerst dich um deine Familie. Wir kümmern uns um den Rest."
Haushaltsherz® ist mehr als ein Dienstleister. Wir sind dein Partner, wenn es um deinen Anspruch auf Haushaltshilfe geht. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Krankenkasse stehen wir an deiner Seite. Sollte dein Antrag abgelehnt werden, lassen wir dich nicht allein. Wir begleiten dich im Widerspruchsverfahren und setzen uns mit Nachdruck für deinen berechtigten Anspruch ein. Unsere bisherigen Erfolge zeigen: Es lohnt sich, für dein Recht zu kämpfen.
„Wir geben nicht auf, wenn andere aufgeben. Denn du verdienst die Unterstützung, die dir zusteht.“
Gemeinsam stellen wir den Antrag bei deiner Krankenkasse, unterstützen dich bei allen Unterlagen und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation.
Wird dein Antrag abgelehnt, prüfen wir den Bescheid sorgfältig und begleiten dich im Widerspruchsverfahren. Wenn es erforderlich ist, unterstützen wir dich auch auf dem weiteren Rechtsweg.
Wir kennen die Voraussetzungen für Haushaltshilfe nach § 24h und § 38 SGB V und begleiten Familien seit vielen Jahren erfolgreich durch das Antragsverfahren.
Wir konnten bereits zahlreiche Ablehnungen erfolgreich anfechten und Familien zu der Unterstützung verhelfen, die ihnen zusteht. Wir lassen dich nicht allein, wenn dein berechtigter Anspruch zunächst abgelehnt wird.
Deutschlands Nr. 1
Echte Familien
Seit Jahren tätig
Direkt erreichbar
Kurzzeitig oder über mehrere Wochen: Die Dauer hängt von deiner Situation und dem medizinisch festgestellten Bedarf ab.
Solange die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung medizinisch notwendig ist.
Mit einem Kind unter zwölf Jahren oder einem behinderten, hilfebedürftigen Kind im Haushalt.
Du schilderst uns kurz deine Situation – per WhatsApp, Telefon oder Formular.
Wir prüfen deinen Anspruch kostenlos und unterstützen dich bei Antrag, Unterlagen und der Krankenkasse.
Wir wählen sorgfältig die passende Mitarbeiterin für dich aus und organisieren deinen Einsatz schnell und zuverlässig.
Entlastung im Alltag, wenn körperliche Beschwerden den Haushalt zur Last werden lassen.
Wir unterstützen dich in den ersten Wochen mit praktischer Hilfe im Haushalt.
Damit du dich erholen, stillen und bonding genießen kannst – ohne schlechtes Gewissen.
Nach einer Sectio brauchst du besondere Schonung. Wir übernehmen die Aufgaben, die du nicht kannst.
Wenn der Alltag mit Kindern, Pflege oder Beruf zu viel wird – wir helfen der ganzen Familie.
Kostenübernahme je nach Situation möglich. Wir helfen dir bei der Orientierung.
Ein sachlicher Vergleich – positiv und ohne Übertreibung.
| Merkmal |
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Klassische Anbieter |
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Persönliche Beratung
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Persönlich, direkt – für dich da
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Häufig unpersönlich oder nur per Portal
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Fokus auf Schwangerschaft, Wochenbett & Familie
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Wir begleiten deine besondere Lebenssituation
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Keine Spezialisierung, allgemeine Hilfe für alle Situationen
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Unterstützung bei Krankenkassenfragen
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Wir übernehmen die Kommunikation und Anträge für dich
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Du musst es selbst erledigen
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Empathische Kommunikation
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Wir hören zu, verstehen dich und antworten auf Augenhöhe
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Häufig standardisiert und unpersönlich
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Herzliche, respektvolle Hilfe zuhause
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Sorgfältig ausgewählte Kräfte mit Herz und Haltung
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Oft wechselnde Kräfte ohne besondere Auswahl
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Schnelle Kontaktaufnahme per WhatsApp
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Einfach, direkt – auch kurzfristig erreichbar
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Lange Wartezeiten und komplizierte Abläufe
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Antragsunterstützung bei Krankenkasse
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Wir helfen beim Antrag und bleiben an deiner Seite
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Es erfolgt keine Unterstützung beim Antrag
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Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
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Es erfolgt vollständige rechtliche Unterstützung
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Keine Unterstützung bei rechtlichen Fragen
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Start in 1–3 Tagen möglich
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Schneller, unbürokratischer Beginn der Hilfe
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Oft lange Bearbeitungszeiten
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Kostenlos für Betroffene
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Die Krankenkasse zahlt – kein Eigenanteil für dich
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Oft Eigenanteile oder unklare Kostenregelung
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Lade das passende Formular deiner Krankenkasse direkt herunter. Wir zeigen dir, welches Formular du benötigst, und unterstützen dich kostenlos beim Ausfüllen sowie bei der Antragstellung.
Gib deinen Namen ein – wir zeigen dir direkt das passende Formular
Du bist unsicher, ob dir eine Haushaltshilfe zusteht? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Anspruch, Kosten und Ablauf. Du bist unsicher, welcher Fall auf dich zutrifft? Wir beraten dich gerne persönlich.
Nein. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Auch bei deiner ersten Schwangerschaft kannst du Anspruch auf Haushaltshilfe haben.
Bei § 24h SGB V ist ein bereits vorhandenes Kind keine Voraussetzung. Entscheidend ist, ob du deinen Haushalt aufgrund deiner Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr selbst weiterführen kannst.
Nein. Eine Risikoschwangerschaft ist keine Voraussetzung für eine Haushaltshilfe.
Entscheidend ist, ob du aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden oder notwendiger körperlicher Schonung deinen Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst führen kannst.
Auch bei einer ganz normalen Schwangerschaft können daher die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe erfüllt sein.
Nein – eher im Gegenteil. Ist dein Partner berufstätig, selbstständig oder während seiner Arbeitszeit nicht verfügbar, kann er den Haushalt und die Kinderbetreuung in dieser Zeit in der Regel nicht übernehmen.
Eine Berufstätigkeit des Partners schließt den Anspruch auf Haushaltshilfe daher nicht aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitszeiten und deine familiäre Situation.
Nein. Homeoffice ist kein automatischer Ablehnungsgrund. Auch im Homeoffice ist dein Partner berufstätig und muss während seiner Arbeitszeit grundsätzlich seiner Arbeit nachgehen.
Kann er deshalb Haushalt und Kinderbetreuung nicht im erforderlichen Umfang übernehmen, kann weiterhin ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitszeiten und deine individuelle familiäre Situation.
Nein. Das ist ein häufiges Missverständnis. Für Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V gibt es keine pauschale Höchstdauer von vier Wochen.
Entscheidend ist, wie lange die medizinische Notwendigkeit tatsächlich besteht. Deshalb kann Haushaltshilfe auch über mehrere Wochen oder Monate erforderlich und bewilligungsfähig sein.
Nein. Haushaltshilfe ist viel mehr als Putzen. Sie soll dich dort entlasten, wo du deinen Familienalltag aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung nicht selbst bewältigen kannst.
Dazu können beispielsweise Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen sowie die Betreuung und Versorgung deiner Kinder gehören.
Bei Haushaltsherz® steht immer die Entlastung deiner gesamten Familie im Mittelpunkt.
Der Ablauf ist möglichst unkompliziert:
1. Kontakt aufnehmen
Du schilderst uns kurz deine Situation.
2. Bedarf besprechen
Wir schauen gemeinsam, welche Unterstützung du benötigst.
3. Ärztliche Bescheinigung
Deine Ärztin oder dein Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit.
4. Antrag vorbereiten
Wir erklären dir, welche Unterlagen für die Krankenkasse benötigt werden.
5. Antrag bei der Krankenkasse
Die erforderlichen Unterlagen werden eingereicht.
6. Bewilligung und Einsatzplanung
Nach Klärung der Kostenübernahme planen wir gemeinsam deine Unterstützung.
7. Unterstützung im Alltag
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten dich entsprechend des vereinbarten und bewilligten Umfangs.
Nein. Dafür hast du Haushaltsherz® an deiner Seite. Du musst dich nicht mit Paragraphen, Anträgen und den Abläufen der Krankenkassen beschäftigen, während du eigentlich Entlastung benötigst.
Wir erklären dir verständlich, was erforderlich ist, begleiten dich durch das Verfahren und unterstützen dich bei der Kommunikation mit deiner Krankenkasse.
Du kümmerst dich um dich und deine Familie – wir helfen dir beim Rest.
Haushaltsherz® ist deutschlandweit kurzfristig für dich da. Wie schnell die Unterstützung starten kann, hängt vor allem vom benötigten Stundenumfang und der individuellen Situation ab.
In besonders dringenden Fällen können wir häufig bereits innerhalb von 1–3 Tagen eine Unterstützung ermöglichen.
Teile uns die Dringlichkeit am besten direkt bei deiner ersten Kontaktaufnahme mit – wir versuchen, schnellstmöglich eine passende Lösung für dich zu finden.
Wir legen großen Wert auf Kontinuität und versuchen, dir möglichst eine feste Haushaltshilfe zur Seite zu stellen. So kann sich ein vertrauensvolles Verhältnis zu dir und deiner Familie entwickeln.
Bei Urlaub, Krankheit oder längeren bzw. umfangreichen Einsätzen kann eine Vertretung oder ein Wechsel notwendig werden. In diesem Fall bemühen wir uns, eine zuverlässige Vertretung sicherzustellen, damit deine Unterstützung möglichst nicht ausfällt.
Natürlich. Deine Wünsche und die Bedürfnisse deiner Familie stehen für uns im Mittelpunkt. Ob bestimmte Tage, Uhrzeiten, Kinderbetreuung oder besondere familiäre Abläufe – sprich mit uns darüber.
Wir versuchen immer, deine Wünsche bestmöglich umzusetzen und eine Lösung zu finden, die wirklich zu deinem Alltag passt. Denn unsere Unterstützung soll dich entlasten – und nicht umgekehrt dein Alltag sich nach uns richten.
Dann kümmern wir uns schnellstmöglich um eine Vertretung. Unser Ziel ist, dass deine Unterstützung möglichst ohne Unterbrechung weiterläuft und du auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall zuverlässig versorgt bist.
Gerade bei medizinisch notwendiger Haushaltshilfe ist uns wichtig, dass Familien nicht plötzlich ohne Unterstützung dastehen.
Bei Haushaltsherz® hast du immer einen persönlichen Ansprechpartner an deiner Seite. Bei Fragen zu deinem Einsatz, zur Planung, zur Krankenkasse oder zu deiner Bewilligung kannst du dich jederzeit an uns wenden.
Wir begleiten dich von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zum laufenden Einsatz – persönlich, zuverlässig und unkompliziert.
Ja, selbstverständlich. Wenn du über den bisherigen Bewilligungszeitraum hinaus Unterstützung benötigst, begleiten wir dich auch bei der Verlängerung deiner Haushaltshilfe.
Wir unterstützen dich bei den erforderlichen Unterlagen und der Kommunikation mit deiner Krankenkasse, damit deine Versorgung möglichst nahtlos weiterlaufen kann.
Am besten sprichst du uns frühzeitig an – wir behalten gemeinsam mit dir die Fristen im Blick.
Mit Haushaltsherz® hast du einen starken Partner an deiner Seite. Wir prüfen gemeinsam mit dir die Entscheidung der Krankenkasse und unterstützen dich dabei, deine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Ist eine Ablehnung aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, geben wir nicht einfach auf. Wir unterstützen dich beim Widerspruch, bei der notwendigen Kommunikation mit der Krankenkasse und begleiten dich auch im weiteren Verfahren.
Unberechtigte Ablehnungen oder Kürzungen akzeptieren wir nicht einfach. Wenn es erforderlich ist, unterstützen wir Familien dabei, ihren Anspruch konsequent weiterzuverfolgen – bis hin zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht.
Unser Ziel ist, dass Familien die Unterstützung erhalten, die ihnen nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusteht.
Ja. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse kannst du grundsätzlich Widerspruch einlegen. Bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Widerspruchsfrist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Die für deinen Fall geltende Frist findest du in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Haushaltsherz® lässt dich auch dabei nicht allein. Wir unterstützen dich bei der Prüfung der Ablehnung, helfen dir bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und begleiten dich im Austausch mit der Krankenkasse.
Denn eine Ablehnung ist nicht automatisch das letzte Wort. Wenn wir eine Entscheidung für nicht gerechtfertigt halten, setzen wir uns gemeinsam mit dir dafür ein, dass dein Anspruch erneut geprüft wird – konsequent und, wenn erforderlich, bis hin zum Sozialgericht.
Wenn die Krankenkasse weniger Stunden bewilligt als von deiner Ärztin oder deinem Arzt medizinisch bescheinigt wurden, musst du diese Kürzung nicht einfach hinnehmen.
Zunächst sollte geprüft werden, warum die Krankenkasse vom ärztlich festgestellten Unterstützungsbedarf abgewichen ist und ob die Kürzung nachvollziehbar begründet wurde.
Haushaltsherz® steht dir auch in diesem Fall als starker Partner zur Seite. Wir prüfen gemeinsam mit dir den Bescheid und unterstützen dich dabei, gegen eine aus unserer Sicht nicht gerechtfertigte Kürzung vorzugehen. Je nach Einzelfall kann eine ergänzende ärztliche Stellungnahme oder ein Widerspruch gegen den bewilligten Stundenumfang sinnvoll sein.
Unser Ziel ist nicht irgendeine Bewilligung, sondern die Unterstützung, die du und deine Familie tatsächlich benötigen und auf die du einen Anspruch hast.
Auch eine Verkürzung des beantragten Zeitraums musst du nicht einfach hinnehmen. Entscheidend ist, ob die medizinische Notwendigkeit für die Haushaltshilfe über den bewilligten Zeitraum hinaus weiterhin besteht.
Haushaltsherz® steht dir auch hier als starker Partner zur Seite. Wir schauen uns gemeinsam mit dir an, warum die Krankenkasse die Leistung zeitlich begrenzt hat und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Besteht der medizinisch begründete Unterstützungsbedarf weiterhin, kann beispielsweise eine weitere oder ergänzende ärztliche Bescheinigung, ein Verlängerungsantrag oder ein Widerspruch gegen die Befristung in Betracht kommen.
Unser Anspruch ist, dass eine notwendige Unterstützung nicht allein deshalb endet, weil der Bewilligungszeitraum abläuft. Wir unterstützen dich dabei, deine berechtigten Ansprüche gegenüber der Krankenkasse konsequent weiterzuverfolgen.
Nicht jede Nachfrage der Krankenkasse bedeutet automatisch, dass dein Antrag abgelehnt wird. Häufig benötigt die Krankenkasse zusätzliche Angaben, um die medizinische Notwendigkeit und den konkreten Unterstützungsbedarf beurteilen zu können.
Haushaltsherz® lässt dich auch in dieser Situation nicht allein. Wir schauen gemeinsam mit dir, welche Informationen tatsächlich noch fehlen und wie diese möglichst vollständig und verständlich nachgereicht werden können.
Dabei achten wir auch darauf, ob die angeforderten Angaben möglicherweise bereits aus dem Antrag oder der ärztlichen Bescheinigung hervorgehen. Unnötige Verzögerungen sollen gerade dann vermieden werden, wenn eine Familie dringend auf Unterstützung angewiesen ist.
Die Krankenkasse kann nicht pauschal davon ausgehen, dass dein Partner oder deine Partnerin jederzeit den Haushalt und die Betreuung der Kinder vollständig übernehmen kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsverhältnisse deiner Familie.
Dabei können beispielsweise Arbeitszeiten, Selbstständigkeit, Schicht- oder Nachtdienst, beruflich bedingte Abwesenheiten sowie weitere familiäre Verpflichtungen eine wichtige Rolle spielen.
Haushaltsherz® steht dir auch bei solchen Rückfragen zur Seite. Wir helfen dir dabei, deine konkrete familiäre Situation nachvollziehbar gegenüber der Krankenkasse darzustellen und zu erläutern, warum und in welchem Umfang eine Übernahme durch den Partner tatsächlich nicht möglich ist.
Eine theoretische Möglichkeit der Unterstützung ist nicht automatisch eine tatsächlich verfügbare Versorgung. Entscheidend ist deine individuelle Situation – und genau diese sollte bei der Entscheidung der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Ja – und genau hier zeigt sich, was Haushaltsherz® als starken Partner an deiner Seite ausmacht.
Unsere Unterstützung endet nicht mit dem Ausfüllen und Einreichen eines Antrags. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Antragsverfahren, Rückfragen, Kürzungen, Ablehnungen und Widerspruchsverfahren und begleiten Familien dabei, ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen.
Kommt es zu Problemen, schauen wir uns gemeinsam mit dir an, woran es liegt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wir unterstützen bei der Kommunikation mit der Krankenkasse, bei erforderlichen Unterlagen und dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.
Unberechtigte Ablehnungen oder Kürzungen akzeptieren wir nicht einfach. Wenn es notwendig ist, unterstützen wir dich dabei, deinen Anspruch konsequent weiterzuverfolgen – vom Widerspruch bis hin zu einem möglichen Verfahren vor dem Sozialgericht.
Dabei gilt: Haushaltsherz® ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung. Wenn eine rechtliche Vertretung erforderlich wird, sollte eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung hinzugezogen werden.
Ja. Auch nach einer Ablehnung oder Kürzung lassen wir dich nicht allein.
Wir unterstützen dich kostenlos dabei, den Bescheid und die Begründung der Krankenkasse nachzuvollziehen, den Sachverhalt strukturiert aufzubereiten und medizinische oder tatsächliche Umstände herauszuarbeiten, die bei der Entscheidung möglicherweise nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Auch bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen und der Kommunikation mit der Krankenkasse stehen wir dir zur Seite.
Unser Ziel ist es, berechtigte Ansprüche konsequent zu verfolgen. Eine Ablehnung oder Kürzung ist für uns daher nicht automatisch das Ende des Verfahrens. Wenn erforderlich, begleiten wir Familien auch durch das weitere Verfahren und unterstützen sie dabei, ihre Ansprüche bis hin zum Sozialgericht weiterzuverfolgen.
Wie viele Stunden du erhältst, richtet sich nach deinem individuellen Unterstützungsbedarf. Eine pauschale Stundenzahl gibt es bei § 24h SGB V nicht.
Berücksichtigt werden können beispielsweise deine gesundheitlichen Einschränkungen, die Größe des Haushalts, Anzahl und Alter deiner Kinder, der Betreuungsaufwand sowie die Verfügbarkeit anderer im Haushalt lebender Personen.
Du bist unsicher, wie viele Stunden du beantragen solltest? Haushaltsherz® berät dich gerne anhand unserer Erfahrungswerte aus vergleichbaren Fällen, damit der benötigte Stundenumfang möglichst realistisch angegeben wird.
Deine Ärztin oder dein Arzt bescheinigt, welcher Unterstützungsumfang aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Die Krankenkasse entscheidet anschließend über den Antrag.
Hat die Ärztin oder der Arzt einen konkreten Stundenumfang medizinisch begründet, sollte die Krankenkasse eine davon abweichende Kürzung nachvollziehbar begründen und kann die ärztliche Einschätzung nicht ohne Weiteres übergehen.
Kommt es dennoch zu einer Kürzung, unterstützt Haushaltsherz® dich dabei, die Entscheidung prüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Ja. Viele unserer Kundinnen erhalten Haushaltshilfe täglich oder an mehreren Tagen pro Woche. Wie häufig die Unterstützung erfolgt, richtet sich nach deinem individuellen Bedarf und dem bewilligten Stundenumfang.
Gerade bei stärkeren Einschränkungen, notwendiger körperlicher Schonung oder wenn Kinder im Haushalt leben, kann eine regelmäßige Unterstützung an mehreren Tagen oder täglich erforderlich sein.
Ja. Je nach Unterstützungsbedarf kann die Haushaltshilfe auch mehrere Stunden täglich eingesetzt werden.
Gerade wenn zusätzlich zur Haushaltsführung Kinder betreut und versorgt werden müssen, entsteht häufig ein deutlich höherer Stundenbedarf als bei einer reinen Unterstützung im Haushalt.
Haushaltsherz® berät dich gerne anhand deiner familiären Situation und unserer Erfahrungswerte, welcher Stundenumfang realistisch und sinnvoll ist.
So lange, wie die medizinische Notwendigkeit besteht. § 24h SGB V sieht für die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung keine feste Höchstdauer vor.
Bestehen die Voraussetzungen über einen längeren Zeitraum, kann die Haushaltshilfe daher über mehrere Wochen oder auch Monate erforderlich und bewilligungsfähig sein. Entscheidend sind deine individuelle Situation und die ärztlich bescheinigte Notwendigkeit.
Ja. Eine Haushaltshilfe kann auch über mehrere Monate notwendig sein. Bestehen deine schwangerschaftsbedingten Einschränkungen länger, kann entsprechend auch über einen längeren Zeitraum Unterstützung erforderlich sein.
Eine feste Höchstdauer gibt es bei § 24h SGB V nicht. Entscheidend ist, wie lange die medizinische Notwendigkeit besteht. Gegebenenfalls wird diese durch eine weitere ärztliche Bescheinigung bestätigt.
Dann kann eine Verlängerung beantragt werden. Warte damit möglichst nicht bis zum letzten Tag, sondern kümmere dich frühzeitig um eine aktuelle ärztliche Bescheinigung für den weiteren Unterstützungsbedarf.
Haushaltsherz® behält die Bewilligungszeiträume mit dir im Blick und unterstützt dich bei der Verlängerung, damit die Versorgung möglichst ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.
Nein. Die häufig genannte Voraussetzung „Kind unter zwölf Jahren“ betrifft die allgemeine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V gibt es diese Altersgrenze nicht. Auch Familien mit älteren Kindern können daher grundsätzlich Anspruch auf Haushaltshilfe haben.
Gerade bei mehreren Kindern kann der Unterstützungsbedarf deutlich höher sein.
Neben der Haushaltsführung müssen Betreuung, Versorgung und alltägliche Wege der Kinder sichergestellt werden.
Deshalb sollte bereits bei der Antragstellung angegeben werden, wie viele Kinder in deinem Haushalt leben und welcher Betreuungsaufwand besteht. Das kann auch für die Höhe des benötigten Stundenumfangs wichtig sein.
Auch wenn eines oder mehrere deiner Kinder einen Pflegegrad haben, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V bestehen. Ein Pflegegrad des Kindes schließt die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht automatisch aus.
Der Pflegegrad und der damit verbundene erhöhte Betreuungs- und Versorgungsbedarf sollten unbedingt bereits bei der Antragstellung angegeben werden, da sie für den tatsächlich benötigten Unterstützungsumfang relevant sein können.
Sollte die Krankenkasse die Haushaltshilfe allein mit Verweis auf den Pflegegrad ablehnen oder kürzen, prüfen wir die Begründung mit dir und unterstützen dich bei den weiteren Schritten.
Auch wenn eines deiner Kinder eine Behinderung hat, kann selbstverständlich ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V bestehen. Eine Behinderung des Kindes schließt die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht aus.
Der besondere Betreuungs- und Versorgungsbedarf sollte bereits bei der Antragstellung angegeben werden, da dadurch ein höherer Unterstützungsbedarf entstehen kann.
Sollte die Krankenkasse die Leistung mit Verweis auf die Behinderung oder anderweitige Unterstützungsleistungen ablehnen oder kürzen, unterstützen wir dich dabei, die Entscheidung prüfen zu lassen.
Unsere Haushaltshilfen unterstützen dich ganz praktisch dort, wo du im Alltag gerade Entlastung benötigst. Dazu können beispielsweise Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Wäsche sowie die Betreuung und Versorgung deiner Kinder gehören.
Welche Aufgaben übernommen werden, richtet sich nach deiner individuellen Situation und deinem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Unser Ziel: Du sollst dich auf deine Gesundheit, deine Schwangerschaft und deine Familie konzentrieren können – wir kümmern uns um den Alltag.
Ja. Die Haushaltshilfe unterstützt dich auch bei den üblichen Reinigungsarbeiten im Haushalt. Dazu gehören beispielsweise Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche reinigen oder Aufräumen.
Im Mittelpunkt steht die laufende Haushaltsführung und Entlastung deiner Familie. Gewerbliche Grund-, Spezial- oder Gebäudereinigungen gehören nicht zur Haushaltshilfe.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können die übliche Wäscheversorgung übernehmen – beispielsweise Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen und wegräumen.
Auch diese Tätigkeiten gehören zur normalen Haushaltsführung und sollen dich im Alltag spürbar entlasten.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können notwendige Einkäufe für dich und deine Familie übernehmen – beispielsweise Lebensmittel, Drogerieartikel oder andere Dinge des täglichen Bedarfs.
So musst du dich insbesondere bei körperlicher Schonung nicht selbst mit schweren Einkäufen belasten.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können für dich und deine Familie Mahlzeiten zubereiten und bei den damit verbundenen Aufgaben in der Küche unterstützen.
Die Zubereitung von Mahlzeiten gehört zur normalen Haushaltsführung und kann dir im Alltag viel Entlastung verschaffen.
Ja. Die Betreuung und Versorgung deiner Kinder kann ein wichtiger Bestandteil der Haushaltshilfe sein. Unsere Haushaltshilfen können dich beispielsweise bei der Betreuung, Beschäftigung und alltäglichen Versorgung deiner Kinder unterstützen.
Gerade wenn du dich während der Schwangerschaft körperlich schonen musst oder nach der Geburt eingeschränkt bist, kann die Entlastung bei der Kinderbetreuung besonders wichtig sein.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können deine Kinder bei Bedarf zur Kita oder Schule bringen und auch wieder abholen.
Auch notwendige Wege zu Freizeitaktivitäten oder anderen Terminen können nach Absprache übernommen werden, wenn sie zur alltäglichen Versorgung und Entlastung deiner Familie gehören.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können deine Kinder betreuen und mit ihnen beispielsweise auf den Spielplatz gehen, spazieren oder altersgerechte Aktivitäten unternehmen.
So werden deine Kinder weiterhin gut beschäftigt und betreut, während du dich ausruhen und körperlich schonen kannst.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können selbstverständlich auch Familien mit mehreren Kindern unterstützen und die Betreuung mehrerer Geschwister übernehmen.
Gerade bei mehreren Kindern kann der Unterstützungsbedarf höher sein. Deshalb sollte die familiäre Situation bereits bei der Antragstellung vollständig angegeben werden, damit ein ausreichender Stundenumfang berücksichtigt werden kann.
Ja. Unsere Haushaltshilfen können dich auch bei der Betreuung und Versorgung deines Babys unterstützen – beispielsweise das Baby beschäftigen, beruhigen, wickeln oder beaufsichtigen.
So kannst du dich ausruhen, erholen oder die notwendige körperliche Schonung einhalten, während dein Baby liebevoll betreut wird.
Ja. Denn zu einem Haushalt gehören für uns auch die Tiere, die mit der Familie zusammenleben.
Im Rahmen unserer Einsätze können wir nach vorheriger Absprache auch einfache notwendige Tätigkeiten rund um deine Haustiere übernehmen – zum Beispiel Füttern, Wasser bereitstellen oder andere alltägliche Versorgungsaufgaben.
Gerade wenn du aufgrund einer Schwangerschaft, nach der Geburt oder wegen einer Erkrankung körperlich eingeschränkt bist, möchten wir dich möglichst ganzheitlich im Alltag entlasten.
Welche Tätigkeiten im konkreten Fall möglich sind und ob bzw. in welchem Umfang diese Bestandteil der von der Krankenkasse finanzierten Haushaltshilfe sein können, klären wir individuell mit dir.
Sprich uns einfach darauf an – gemeinsam finden wir eine passende Lösung für deine Familie und deine tierischen Familienmitglieder.
Ja. Wenn du aufgrund deiner Schwangerschaft oder nach der Entbindung Unterstützung benötigst, kann unsere Haushaltshilfe dich nach Absprache auch zu Arztterminen begleiten.
Alternativ kann sie sich während deines Termins um deine Kinder und den Haushalt kümmern, sodass du den Termin in Ruhe wahrnehmen kannst.
Für dich ist die Haushaltshilfe während der Schwangerschaft kostenlos. Bei einer Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
Die Kosten werden bei entsprechender Bewilligung von deiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Ja. Für Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V ist keine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen.
Das unterscheidet diesen Anspruch unter anderem von bestimmten Fällen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Ja. In der Regel rechnen wir die bewilligte Haushaltshilfe direkt mit deiner Krankenkasse ab. Du musst die Kosten also nicht selbst vorstrecken.
Dafür unterschreibst du bei Bedarf eine Abtretungserklärung, sodass Haushaltsherz® die Leistungen direkt gegenüber deiner Krankenkasse abrechnen kann.
Für dich bedeutet das: möglichst wenig Bürokratie und keine Vorfinanzierung der bewilligten Leistungen.
Nein. Du musst die Kosten für die bewilligte Haushaltshilfe bei Haushaltsherz® in der Regel nicht vorstrecken.
Wir rechnen die Leistungen direkt mit deiner Krankenkasse ab. Falls erforderlich, unterschreibst du hierfür eine Abtretungserklärung.
Für dich bedeutet das: keine Vorfinanzierung und möglichst wenig Aufwand mit der Abrechnung.
Sprich uns gerne an, wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist oder du zusätzliche Unterstützung wünschst.
Wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen.
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Kostenübernahme nach deinem individuellen Tarif und Versicherungsvertrag. Wir empfehlen daher, vor Beginn der Unterstützung eine schriftliche Kostenübernahme anzufragen.
Auch hierbei unterstützt Haushaltsherz® dich gerne. Liegt eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme vor, erstellen wir dir kostenlos eine individuelle Kalkulation. So kannst du selbst entscheiden, welchen Stundenumfang du nutzen möchtest und ob gegebenenfalls ein Eigenanteil entsteht.
Auch bei Beihilfeberechtigten kann eine Haushaltshilfe übernommen werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Häufig wird ein Teil der Kosten übernommen, sodass ein Eigenanteil verbleiben kann.
Haushaltsherz® unterstützt dich bei der Klärung der Kostenübernahme. Anhand der zugesagten vollständigen oder teilweisen Erstattung erstellen wir dir kostenlos eine individuelle Kalkulation. So kannst du selbst entscheiden, welchen Stundenumfang du nutzen möchtest und welcher Eigenanteil gegebenenfalls entsteht.
Für den Antrag benötigst du in der Regel den Antrag deiner Krankenkasse und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit.
Damit es für dich möglichst einfach ist, stellen wir dir auf unserer Homepage die wichtigsten Formulare direkt zum Download zur Verfügung.
Haushaltsherz® begleitet dich auf Wunsch durch den gesamten Antragsprozess und hilft dir bei Fragen zu den Unterlagen, zum Stundenumfang oder zur ärztlichen Bescheinigung.
Am besten kontaktierst du zuerst Haushaltsherz® – bevor du mit deiner Krankenkasse Kontakt aufnimmst. So können wir deine individuelle Situation zunächst gemeinsam besprechen und dir aufgrund unserer Erfahrung mit vergleichbaren Fällen gezielte Hinweise zur Antragstellung, zur ärztlichen Bescheinigung und zum benötigten Stundenumfang geben.
Anschließend unterstützen wir dich bei der Antragstellung und der weiteren Kommunikation mit deiner Krankenkasse. Eine gute Vorbereitung kann unnötige Rückfragen und Verzögerungen vermeiden.
Häufig benötigt werden:
Einige Krankenkassen fordern vor der Bewilligung Angaben zum gewählten Leistungserbringer und zu den voraussichtlichen Kosten.
Wenn ein Kostenvoranschlag erforderlich ist, unterstützen wir dich dabei.
Nein. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit deiner Krankenkasse für dich.
Mit einer entsprechenden Vollmacht kann Haushaltsherz® Rückfragen klären, Unterlagen nachreichen und die weitere Kommunikation mit der Krankenkasse übernehmen.
So musst du dich nicht selbst mit der Krankenkasse auseinandersetzen und kannst dich auf deine Gesundheit und deine Familie konzentrieren.
Die Bearbeitungsdauer ist je nach Krankenkasse und Einzelfall unterschiedlich.
Vollständige und gut vorbereitete Unterlagen können helfen, Rückfragen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Bei dringenden medizinischen Situationen unterstützen wir dich dabei, die Dringlichkeit gegenüber der Krankenkasse deutlich zu machen.
In besonders dringenden Fällen versuchen wir, eine Versorgung bereits vor der endgültigen Bewilligung zu ermöglichen, damit du nicht ohne notwendige Unterstützung bleibst. Ob dies im Einzelfall möglich ist, besprechen wir vorher gemeinsam mit dir.
Hier ist Vorsicht erforderlich. Ohne vorherige Bewilligung besteht das Risiko, dass die Krankenkasse die entstandenen Kosten später nicht oder nicht vollständig übernimmt.
Wenn du dringend Hilfe benötigst und noch keine Entscheidung vorliegt, sprich bitte mit uns, bevor ein Einsatz beginnt.
Ja, eine rückwirkende Bewilligung kann grundsätzlich möglich sein. Ob die Krankenkasse bereits erbrachte Leistungen übernimmt, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.
Deshalb empfehlen wir, den Antrag und die ärztliche Bescheinigung so früh wie möglich einzureichen. Haushaltsherz® unterstützt dich dabei, den Leistungsbeginn und die medizinische Notwendigkeit gegenüber der Krankenkasse nachvollziehbar darzustellen.
In der Praxis benötigt die Krankenkasse regelmäßig eine ärztliche Bescheinigung, aus der die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe hervorgeht.
Grundsätzlich kann die medizinische Notwendigkeit von einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt bescheinigt werden. Das muss nicht zwingend deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt sein.
Je nach Situation kann die Bescheinigung beispielsweise auch durch deine Hausärztin, deinen Hausarzt oder eine andere behandelnde Fachärztin bzw. einen Facharzt erfolgen. Entscheidend ist, dass die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe nachvollziehbar bescheinigt wird.
Die ärztliche Bescheinigung sollte deine gesundheitlichen Einschränkungen, den benötigten Stundenumfang und den voraussichtlichen Zeitraum der Haushaltshilfe möglichst konkret beschreiben.
Haushaltsherz® unterstützt dich dabei gerne mit unseren Erfahrungswerten aus vergleichbaren Fällen. Wir können dir Hinweise geben, welche Angaben für die Krankenkasse besonders wichtig sind, damit dein tatsächlicher Unterstützungsbedarf von Anfang an nachvollziehbar dargestellt wird.
Nicht zwingend. Entscheidend ist vor allem, dass aus der ärztlichen Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit und deine Einschränkung bei der Haushaltsführung klar hervorgehen.
Eine konkrete Diagnose kann hilfreich sein, wichtiger ist jedoch eine nachvollziehbare Beschreibung, warum und in welchem Umfang du Unterstützung benötigst.
Ja, möglichst konkret. Wenn deine Ärztin oder dein Arzt einen bestimmten Umfang der Haushaltshilfe für erforderlich hält, sollte die benötigte Stundenanzahl pro Tag oder Woche in der Bescheinigung angegeben werden.
Du bist unsicher, welcher Stundenumfang realistisch ist? Haushaltsherz® unterstützt dich gerne mit Erfahrungswerten aus vergleichbaren Fällen.
Ja, ein möglichst konkreter Zeitraum ist sinnvoll. Die ärztliche Bescheinigung sollte angeben, von wann bis wann die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigt wird.
Besteht der Unterstützungsbedarf danach weiterhin, kann in der Regel eine Verlängerung mit einer erneuten ärztlichen Bescheinigung beantragt werden. Auch hierbei unterstützt Haushaltsherz® dich gerne.
Nein. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Die Krankenkasse benötigt für die Haushaltshilfe in der Regel konkrete Angaben zur Notwendigkeit der Unterstützung.
Nein. Ein Beschäftigungsverbot bedeutet nicht automatisch, dass du deinen privaten Haushalt nicht mehr führen kannst.
Für die Haushaltshilfe muss die entsprechende Einschränkung der Haushaltsführung nachvollziehbar sein.
Ja. Auch nach der Geburt kann weiterhin ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. § 24h SGB V umfasst ausdrücklich die Zeit wegen Schwangerschaft oder Entbindung.
Kannst du deinen Haushalt aufgrund der Folgen der Entbindung – beispielsweise nach einem Kaiserschnitt, bei Geburtsverletzungen oder anderen körperlichen Einschränkungen – nicht selbst weiterführen, kann die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.
Ja. Nach einem Kaiserschnitt bestehen in der Regel sehr gute Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe. Durch die Operation sind viele Frauen vorübergehend deutlich eingeschränkt und können Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Wäsche oder die Betreuung älterer Kinder nicht oder nur eingeschränkt übernehmen.
Wie lange und in welchem Umfang Unterstützung benötigt wird, richtet sich nach deiner individuellen Situation und der ärztlichen Einschätzung.
Nach einem ungeplanten oder komplizierten Kaiserschnitt bestehen in der Regel besonders gute Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe. Komplikationen, Schmerzen oder eine erschwerte Genesung können den Unterstützungsbedarf zusätzlich erhöhen.
Umfang und Dauer der Haushaltshilfe richten sich nach deinen tatsächlichen Einschränkungen und der ärztlichen Einschätzung.
Ja. Bei Geburtsverletzungen bestehen häufig sehr gute Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe. Schmerzen und körperliche Einschränkungen können dazu führen, dass du Haushalt, Einkäufe oder die Betreuung weiterer Kinder vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
Umfang und Dauer richten sich nach deinen individuellen Einschränkungen und der ärztlichen Einschätzung.
Nach einer schweren oder komplikationsreichen Geburt bestehen häufig sehr gute Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe. Körperliche Beschwerden, Geburtsverletzungen oder eine erschwerte Genesung können dazu führen, dass du deinen Haushalt und die Betreuung weiterer Kinder vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
Ja. Nach einer Zwillings- oder Mehrlingsgeburt bestehen häufig sehr gute Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe. Die körperliche Belastung und der Unterstützungsbedarf sind nach der Geburt oftmals deutlich erhöht.
Je nach gesundheitlicher und familiärer Situation kann die Haushaltshilfe auch über einen längeren Zeitraum und durchaus mehrere Monate erforderlich sein. Entscheidend sind der tatsächliche Unterstützungsbedarf und die ärztliche Einschätzung.
Ja. Die Haushaltshilfe kann bereits während der Schwangerschaft beginnen und nach der Geburt weitergeführt werden.
Besteht der Unterstützungsbedarf nach der Entbindung weiterhin, kann die Haushaltshilfe nahtlos weiterlaufen. Gegebenenfalls benötigt die Krankenkasse hierfür eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.
Wenn die medizinische Notwendigkeit über den ursprünglich bescheinigten Zeitraum hinaus besteht, kann eine Verlängerung beantragt werden.
Hierfür ist in der Regel eine neue oder ergänzende ärztliche Bescheinigung erforderlich. Wir unterstützen dich gerne bei der weiteren Antragstellung.
Ja. Eine Ehe oder Partnerschaft steht einem Anspruch auf Haushaltshilfe grundsätzlich nicht entgegen.
Entscheidend ist, ob dein Partner den Haushalt tatsächlich im notwendigen Umfang übernehmen kann. Ist dies beispielsweise aufgrund von Berufstätigkeit, Selbstständigkeit, Schichtdienst oder beruflicher Abwesenheit nicht möglich, kann trotzdem ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Nein. Dein Partner muss grundsätzlich nicht extra Urlaub nehmen, damit die Krankenkasse keine Haushaltshilfe leisten muss.
Entscheidend ist, ob dein Partner den Haushalt neben seinen tatsächlichen beruflichen und sonstigen Verpflichtungen übernehmen kann. Arbeitszeiten, Selbstständigkeit, Schichtdienst oder berufliche Abwesenheiten müssen dabei berücksichtigt werden.
Ist eine ausreichende Übernahme des Haushalts tatsächlich nicht möglich, kann weiterhin ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Das sind bereits sehr gute Voraussetzungen dafür, dass trotzdem eine Haushaltshilfe bewilligt werden kann. Arbeitet dein Partner in Vollzeit oder ist er selbstständig, kann er während seiner Arbeitszeit den Haushalt und die Kinderbetreuung in der Regel nicht übernehmen.
Bei Schichtarbeit sollten die tatsächlichen Arbeits- und Abwesenheitszeiten gegenüber der Krankenkasse nachvollziehbar angegeben werden.
Gerade wechselnde Früh-, Spät- oder Nachtschichten können für die Beurteilung relevant sein.
Auch bei einem selbstständigen Partner bestehen häufig gute Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe. Selbstständigkeit bedeutet nicht, dass dein Partner seine Arbeit jederzeit unterbrechen und die Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen kann.
Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitszeiten und die beruflichen Verpflichtungen. Kann dein Partner den Haushalt deshalb nicht ausreichend übernehmen, kann weiterhin ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Auch dann kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. Homeoffice bedeutet nicht, dass dein Partner während seiner Arbeitszeit gleichzeitig den Haushalt führen oder die Kinder betreuen kann.
Auch im Homeoffice besteht eine Arbeitsverpflichtung. Kann dein Partner die notwendige Unterstützung deshalb nicht übernehmen, sind die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe weiterhin gut.
Entscheidend für § 24h SGB V ist zunächst, ob eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Nicht jeder außerhalb deines Haushalts lebende Angehörige steht automatisch als Haushaltshilfe zur Verfügung.
Wenn du deinen Haushalt aufgrund deiner Schwangerschaft nicht mehr oder nicht mehr ausreichend selbst weiterführen kannst, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V bestehen.
Zusätzlich darf keine andere im Haushalt lebende Person vorhanden sein, die den Haushalt im erforderlichen Umfang weiterführen kann.
Entscheidend ist deshalb nicht allein eine bestimmte Diagnose. Maßgeblich ist, wie stark du durch die Schwangerschaft tatsächlich eingeschränkt bist und ob du deinen Haushalt noch selbst bewältigen kannst.
§ 24h SGB V regelt den Anspruch gesetzlich versicherter Frauen auf Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung.
Kann eine Frau ihren Haushalt wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen und kann auch keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen.
Dieser Anspruch ist von der allgemeinen Haushaltshilfe wegen Krankheit nach § 38 SGB V zu unterscheiden.
Nein. Du musst keine offiziell festgestellte Risikoschwangerschaft haben, um während der Schwangerschaft Anspruch auf Haushaltshilfe haben zu können.
Entscheidend ist vielmehr, ob Beschwerden oder gesundheitliche Risiken aufgrund deiner Schwangerschaft dazu führen, dass du deinen Haushalt vorübergehend nicht oder nicht vollständig selbst weiterführen kannst.
Du bist unsicher, ob deine Beschwerden für eine Haushaltshilfe infrage kommen? Sprich uns an. Haushaltsherz® schaut sich deine Situation gemeinsam mit dir an und unterstützt dich bei den nächsten Schritten.
Es gibt keine abschließende Liste bestimmter Diagnosen oder Beschwerden. Entscheidend ist, ob du aufgrund deiner Schwangerschaft gesundheitlich so eingeschränkt bist, dass du deinen Haushalt nicht mehr oder nur noch teilweise selbst weiterführen kannst.
Mögliche Gründe können beispielsweise starke Schwangerschaftsbeschwerden, ausgeprägte Übelkeit und Erbrechen, Kreislaufprobleme, Blutungen, vorzeitige Wehen, eine drohende Frühgeburt, Schmerzen, Symphysenbeschwerden oder eine ärztlich angeordnete körperliche Schonung sein.
Auch psychische Beschwerden wie starke Ängste, Panikattacken oder depressive Beschwerden können relevant sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen und die selbstständige Weiterführung des Haushalts erheblich beeinträchtigen.
Dabei kommt es nicht allein auf den Namen einer Diagnose an. Entscheidend sind deine individuelle Situation, das tatsächliche Ausmaß deiner Einschränkungen und die ärztliche Einschätzung.
Du musst also nicht erst völlig ausfallen, bevor du dir Hilfe holst. Wenn deine Ärztin oder dein Arzt feststellt, dass du schwangerschaftsbedingt Unterstützung im Haushalt benötigst, kann eine Haushaltshilfe infrage kommen.
Ja, das kann ein Grund für eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft sein.
Wenn deine Ärztin oder dein Arzt feststellt, dass du dich aufgrund deiner Schwangerschaft körperlich schonen musst oder Bettruhe erforderlich ist und du deshalb deinen Haushalt nicht mehr oder nicht mehr ausreichend selbst weiterführen kannst, kann eine Haushaltshilfe medizinisch notwendig sein.
Das gilt insbesondere dann, wenn alltägliche Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche oder die Versorgung und Betreuung deiner Kinder der notwendigen Schonung entgegenstehen würden.
Wichtig ist, dass die schwangerschaftsbedingte Einschränkung und der daraus entstehende Unterstützungsbedarf ärztlich bescheinigt werden.
Haushaltsherz® unterstützt dich von Anfang an: Wir erklären dir, welche Unterlagen benötigt werden, begleiten dich bei der Antragstellung und stehen dir auch bei Rückfragen der Krankenkasse zur Seite. So kannst du dich auf das konzentrieren, was jetzt zählt: deine Gesundheit und die deines Babys.
Ja, vorzeitige Wehen können eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft erforderlich machen.
Wenn deine Ärztin oder dein Arzt aufgrund vorzeitiger Wehen körperliche Schonung oder eine deutliche Reduzierung deiner Belastung empfiehlt und du deshalb deinen Haushalt nicht mehr oder nicht mehr ausreichend selbst weiterführen kannst, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Gerade bei vorzeitigen Wehen können alltägliche Belastungen wie Putzen, Einkaufen, Wäsche, längeres Stehen oder die Betreuung und Versorgung weiterer Kinder der erforderlichen Schonung entgegenstehen.
Entscheidend ist, dass die medizinische Notwendigkeit und deine Einschränkung bei der Haushaltsführung ärztlich nachvollziehbar bescheinigt werden.
Haushaltsherz® unterstützt dich dabei, schnellstmöglich Entlastung zu bekommen. Wir begleiten dich bei der Antragstellung, helfen bei Rückfragen der Krankenkasse und stehen dir auch zur Seite, wenn es zu einer Kürzung oder Ablehnung kommt.
Bei vorzeitigen Wehen sollte die notwendige Entlastung nicht an unnötiger Bürokratie scheitern.
Bei einer drohenden Frühgeburt kann eine Haushaltshilfe besonders wichtig sein, um dich als werdende Mutter körperlich zu entlasten.
Wenn deine Ärztin oder dein Arzt feststellt, dass körperliche Schonung notwendig ist, um das Risiko einer Frühgeburt zu reduzieren, und du deshalb deinen Haushalt nicht mehr oder nicht mehr ausreichend selbst führen kannst, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Haushaltsherz® steht dir in dieser belastenden Situation als starker Partner zur Seite. Wir unterstützen dich bei der Antragstellung und Kommunikation mit der Krankenkasse und setzen uns auch bei Rückfragen, Kürzungen oder Ablehnungen dafür ein, dass dein Anliegen sorgfältig geprüft wird.
Denn wenn eine Frühgeburt droht, sollte die notwendige Entlastung möglichst schnell organisiert werden – damit du dich auf deine Gesundheit und dein Baby konzentrieren kannst.
Ja, auch bei einem verkürzten Gebärmutterhals kann eine Haushaltshilfe infrage kommen. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Befund, sondern welche gesundheitlichen Risiken und Einschränkungen damit in deiner individuellen Situation verbunden sind.
Besteht beispielsweise ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Wehen oder eine Frühgeburt und ordnet deine Ärztin oder dein Arzt deshalb körperliche Schonung oder eine deutliche Reduzierung der Belastung an, kann Unterstützung im Haushalt medizinisch erforderlich sein.
Entscheidend ist, dass du aufgrund der schwangerschaftsbedingten Situation deinen Haushalt nicht mehr oder nicht mehr ausreichend selbst weiterführen kannst und dies ärztlich nachvollziehbar bescheinigt wird.
Starke oder wiederkehrende Blutungen während der Schwangerschaft können eine Haushaltshilfe erforderlich machen. Entscheidend ist, ob deine Ärztin oder dein Arzt körperliche Schonung empfiehlt und du deinen Haushalt deshalb nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst führen kannst.
Die medizinische Notwendigkeit sollte entsprechend ärztlich bescheinigt werden.
Haushaltsherz® unterstützt dich bei der Antragstellung und den weiteren Schritten mit deiner Krankenkasse.
Ja. Starke Schwangerschaftsübelkeit oder Hyperemesis können dazu führen, dass du deinen Haushalt vorübergehend nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen kannst.
Entscheidend sind das Ausmaß deiner Einschränkungen und die ärztlich bescheinigte medizinische Notwendigkeit. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Ja, bei stärkeren Symphysenbeschwerden kommt eine Haushaltshilfe häufig infrage. Die Beschwerden können Gehen, Stehen, Treppensteigen, Einkaufen, Putzen oder die Betreuung von Kindern erheblich erschweren.
Kannst du deinen Haushalt dadurch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst führen, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Bei einer Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft kann eine Haushaltshilfe häufig infrage kommen, da die körperliche Belastung während der Schwangerschaft deutlich erhöht sein kann.
Wenn Beschwerden, gesundheitliche Risiken oder die notwendige körperliche Schonung dazu führen, dass du deinen Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst führen kannst, kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Sprich uns gerne an – Haushaltsherz® prüft gemeinsam mit dir, wie wir dich unterstützen können.
Nein. Auch bei deiner ersten Schwangerschaft kann ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen.
Für die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V ist nicht Voraussetzung, dass bereits ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt. Entscheidend ist vielmehr, ob du deinen Haushalt aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person diesen übernehmen kann.
Auch Erstgebärende können daher Haushaltshilfe über die Krankenkasse erhalten.
Ja. Auch bei deiner ersten Schwangerschaft kannst du Haushaltshilfe erhalten.
Entscheidend ist, dass du deinen Haushalt aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden oder notwendiger Schonung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst führen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann.
Ein bereits vorhandenes Kind ist dafür nicht erforderlich.
Ja. Wenn du alleinerziehend bist, ist ein Anspruch auf Haushaltshilfe häufig besonders naheliegend, wenn du deinen Haushalt aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr selbst weiterführen kannst.
Da keine weitere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsführung übernehmen kann, ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Fällen bereits eindeutig erfüllt.
Schreib uns kurz, was gerade los ist. Wir melden uns persönlich bei dir und schauen gemeinsam, welche Unterstützung für dich möglich ist.
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— Haushaltsherz®